Anwendung und Gültigkeit

Diese Geschäftsbedingungen (die "Bedingungen") gelten für alle Produkte und Dienstleistungen (die "Lieferung"), die von Nordic Computer A/S ("NC") bereitgestellt werden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Bedingungen gelten unabhängig davon, ob NC der Haupt- oder Unterauftragnehmer ist.

Die Angabe besonderer Einkaufs-, Angebots- oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden gilt nicht als Verzicht auf die Bedingungen, es sei denn, NC hat diesen schriftlich zugestimmt.

Die Bedingungen sind in zwei Teile gegliedert: Teil I enthält allgemeine Bestimmungen, die für jede Lieferung, unabhängig von ihrer Art, gelten; Teil II enthält ergänzende Bestimmungen, die für Beratungsleistungen zusätzlich zu Teil I gelten.

TEIL I: ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR LIEFERUNGEN

Zustandekommen des Vertrages

Alle Angebote von NC stehen unter dem Vorbehalt des Zwischenverkaufs und der Verfügbarkeit der Ware.

Sofern im Angebot von NC nicht anders angegeben, beträgt die Annahmefrist für den Kunden fünf (5) Tage ab dem Datum des Angebots.

Die Antwort des Kunden muss schriftlich erfolgen, gegebenenfalls auch per E-Mail, und der Kunde ist daran gebunden.

Der endgültige Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn NC die ordnungsgemäße Antwort des Kunden erhalten hat und der Kunde daraufhin die schriftliche Auftragsbestätigung von NC erhalten hat.

Lizenzbedingungen etc.

Dem Kunden ist bekannt, dass die Lieferung Software enthalten kann, typischerweise in Form von Firmware oder eingebetteter Software, die separaten Bedingungen des Herstellers unterliegt, einschließlich z.B. Lizenzbedingungen.

Der Kunde ist verpflichtet, sich mit diesen gesonderten Bedingungen, einschließlich etwaiger Beschränkungen, vertraut zu machen und sie einzuhalten, unabhängig davon, ob der Kunde einen Vertrag direkt mit dem Hersteller geschlossen hat.

NC übernimmt keine Verantwortung für die betreffende Software, auch nicht dafür, ob sie aktuell oder funktionsfähig ist.

Technische Informationen, Hinweise, gesetzliche Vorschriften usw.

Allgemeine Produktinformationen, Abbildungen, Zeichnungen und Angaben zu technischen Daten, wie z.B. Volumen, Belastbarkeit, Leistung, Betriebszeit, Reaktionszeit u.ä. in Produktbeschreibungen, Prospekten, Präsentationsmaterial von NC oder Herstellern etc. sind nur indikativ. Die Angaben von NC sind nur dann verbindlich, wenn sie als ausdrückliche schriftliche Zusicherung von NC im Rahmen des Kaufvertrages gegeben werden.

Die Lieferungen von NC entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen, die in Dänemark für derartige Lieferungen gelten. Der Kunde ist dafür verantwortlich, zu prüfen, ob die spezifische Verwendung der Lieferungen durch den Kunden rechtmäßig ist.

Dem Kunden ist bekannt und er akzeptiert, dass es sich bei den gelieferten Produkten um gebrauchte ("second hand") oder "refurbished" Produkte handeln kann und dass die Beurteilung von Mängeln auf dieser Grundlage erfolgt. Gebrauchte Produkte können Restdaten aus früherer Nutzung enthalten, und der Kunde wird aufgefordert, alle Produkte vor der Nutzung von alten Daten zu befreien. NC haftet nicht für solche Daten oder deren Verwendung.

Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise sind exklusive Mehrwertsteuer, aber inklusive dänischem Zoll und anderen nationalen Steuern.

Alle Preise werden von NC auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Angebots bekannten Einkaufspreise, Wechselkurse und dänischen Steuern usw. berechnet.

Wenn sich Wechselkurse, Steuern oder andere Preisbestandteile, auf die NC keinen direkten Einfluss hat, vor dem Lieferdatum ändern, ist NC berechtigt, den Preis für die Lieferung um den Nettoeffekt der Änderungen zu erhöhen.

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind alle Rechnungen bei Eingang beim Kunden netto in bar fällig.

Bei Zahlungsverzug ist NC berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2,0 % pro angefangenem Monat zu berechnen. Aufgelaufene Zinsen sind zum Zeitpunkt des Auflaufens fällig. Darüber hinaus ist NC berechtigt, bei Mahnungen verschiedene gesetzliche Gebühren etc. zu verlangen.

Bei Zahlungsverzug ist NC berechtigt, ihre Lieferungen an den Kunden ohne Vorankündigung einzustellen.

NC ist berechtigt, ganz oder teilweise Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für die Zahlung des Kunden zu verlangen.

Eigentumsvorbehalt

NC behält sich das Eigentum an allen Lieferungen bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises, zuzüglich Zinsen und Gebühren, vor.

Lieferung und Lieferfrist

Die Lieferung erfolgt ab dem Lager von NC, Strømmen 2, 9400 Nørresundby (INCOTERMS 2010), sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Die Produkte oder Dienstleistungen von NC werden zu dem Zeitpunkt geliefert, der im Angebot oder später in der Auftragsbestätigung angegeben ist. Etwaige Liefertermine sind geschätzt und für NC nicht verbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich als fest angegeben.

Im Falle einer erheblichen Verzögerung, die ausschließlich auf das Verschulden von NC zurückzuführen ist, ist der Kunde berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn NC nicht innerhalb von 30 Arbeitstagen nach Erhalt der schriftlichen Reklamation des Kunden über die Verzögerung geliefert hat.

Entscheidet sich der Kunde für den Rücktritt vom Kaufvertrag, so ist NC verpflichtet, etwaige im Voraus gezahlte Beträge zu erstatten. Der Kunde kann keine anderen Rechtsbehelfe wegen Vertragsverletzung geltend machen, einschließlich eines Schadensersatzanspruchs, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Verzug durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten von NC verursacht wurde.

Stornierung

Bestellungen, die bereits versandt wurden, können nicht storniert werden. Bestellungen, die sich auf Geräte beziehen, die zum Zeitpunkt der Bestellung durch den Kunden nicht auf Lager waren, können nicht storniert werden. Bestellungen, die sich auf Geräte beziehen, die vor dem Zeitpunkt der Bestellung bei Nordic Computer vorrätig waren und noch nicht versandt wurden, können gegen eine Gebühr von 25% des Preises der stornierten Geräte storniert werden. Bestellungen, die bereits ausgeliefert wurden, können nicht storniert werden.

Die Ausrüstung gilt als angenommen, wenn sie nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Lieferung abgelehnt wird. Ein schriftlicher Ablehnungsbescheid muss über das RMA-Formular auf der NC-Website an NC gesendet werden.

Wenn der Kunde berechtigt ist, Geräte zurückzusenden, muss er NC entweder per Brief oder E-Mail informieren und den Grund für die Rücksendung der Geräte erläutern.

Allen zurückgesandten Geräten muss ein RMA-Formular beiliegen. RMA-Formulare können online auf unserer Website www.nordiccomputer.dk ausgefüllt werden. Ohne Genehmigung von NC oder ohne RMA-Formular können keine Geräte angenommen werden.

NC nimmt nur Geräte in der Originalverpackung zurück, wenn sie in dieser geliefert wurden.

Gewährleistung und Mängel

NC übernimmt keine eigenständige Gewährleistung für Produkte oder Software, sondern verweist auf deren Hersteller.

Der Kunde ist verpflichtet, jede Lieferung von NC unverzüglich nach Lieferung gründlich zu untersuchen und unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf (5) Tagen, nachdem der Mangel hätte entdeckt werden müssen oder können, schriftlich bei NC zu rügen, wenn die Lieferung nicht vertragsgemäß ist. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Reklamation, so verfällt das Recht auf Reklamation gegenüber NC.

Im Falle von Mängeln, auch in Bezug auf die Herstellergarantie, unterstützt NC den Kunden gemäß dem jeweils gültigen Reklamationsverfahren von NC, das unter https://nordiccomputer.dk/rma zu finden ist. NC ist berechtigt, das Verfahren ohne gesonderte Mitteilung zu ändern.

NC ist berechtigt, nach eigenem Ermessen entweder die mangelhafte Lieferung durch eine mangelfreie zu ersetzen oder die Lieferung nachzubessern bzw. zu reparieren oder den Mangel anderweitig zu beheben. In diesem Fall kann sich der Kunde nicht auf andere Rechtsbehelfe wegen Vertragsverletzungen berufen.

Hat der Kunde reklamiert und stellt sich heraus, dass kein Mangel vorliegt, für den NC haftet, so hat der Kunde die Arbeiten von NC gemäß den dann gültigen Preisen von NC für die betreffende Hilfeleistung zu bezahlen.

Verzug

Jede Partei ist berechtigt, den Kaufvertrag zu kündigen, wenn die andere Partei ihn wesentlich verletzt und die Verletzung nicht innerhalb von 60 Tagen behebt, mit Ausnahme des Zahlungsverzugs, für den eine Frist von sieben Tagen gilt.

Haftung von NC und Haftungsbeschränkung

Vorbehaltlich der in den Bedingungen dargelegten Einschränkungen haften die Parteien einander nach den allgemeinen Regeln des dänischen Rechts.

Sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten seitens NC vorliegt, haftet NC jedoch niemals für wirtschaftliche Folgeschäden, Betriebsverluste, entgangene Einsparungen, entgangenen Gewinn, Firmenwert, Image, Datenverlust oder Kosten für die Rekonstruktion von Daten, den internen Zeitaufwand beim Kunden oder indirekte Schäden.

NC haftet niemals für Vermögensverluste, die auf:

Mechanisches oder elektrisches Versagen oder Ausfall, einschließlich Stromausfall und Ausfall oder Versagen von Telekommunikations- oder Satellitensystemen, es sei denn, ein solches Versagen oder ein solcher Ausfall ist eine direkte Folge einer Handlung oder Unterlassung von NC.

Die Haftung von NC ist darüber hinaus unter allen Umständen und unabhängig vom Grad der Fahrlässigkeit beschränkt auf: i) im Falle des Verkaufs eines Produkts: den vereinbarten Preis für das Produkt; oder ii) im Falle von Beratungsdienstleistungen auf den niedrigeren Betrag von: 1) 50 % des Entgelts (ohne Auslagen), das NC für eine solche Dienstleistung oder deren Fehlen erhalten hat, oder 2) 50.000 US-Dollar.

Produkthaftung

Für die Produkthaftung haftet NC nur nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und haftet nicht auf anderer Grundlage für die Produkthaftung.

Der Kunde ist verpflichtet, NC unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn er Kenntnis davon erlangt, dass ein Schaden durch die gekaufte Ware entstanden ist, ein Dritter einen solchen Schaden behauptet oder die Gefahr besteht, dass ein solcher Schaden eintreten wird.

Der Kunde stellt NC insoweit frei, als NC gegenüber Dritten für solche Schäden haftet, für die NC gegenüber dem Kunden nicht unmittelbar haftet, einschließlich Schäden, die durch die gelieferte Ware an unbeweglichen oder beweglichen Sachen verursacht werden, wenn der Schaden eintritt, während sich die gelieferte Ware im Besitz des Kunden befindet.

NC haftet nicht für Produktschäden, es sei denn, dass NC grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.

Höhere Gewalt und andere Hindernisse

NC haftet dem Kunden gegenüber nicht, wenn nach Abschluss des Kaufvertrages Umstände eintreten, die die Erfüllung des Vertrages durch NC verhindern oder verzögern. Zu diesen Umständen zählen Krieg, kriegsähnliche Zustände, Mobilmachung, Revolution, Rebellion, Aufruhr und Unruhen, Terrorismus und ähnliche schwerwiegende Störungen des Friedens, Naturkatastrophen, Pandemien und Epidemien, Streiks und Aussperrungen, Ausfall von Subunternehmern, Computerviren oder Ähnliches, Hacking, DoS- oder DDoS-Angriffe, Spam oder andere anormale Belastungen der Systeme von NC oder des Kunden, Verfügungen und andere Empfehlungen von Behörden und Rechteinhabern oder andere Umstände, auf die NC keinen direkten Einfluss hat. Wenn einer oder mehrere der vorgenannten Umstände eintreten, ist NC berechtigt, nach eigenem Ermessen die Erbringung seiner Leistungen zu verschieben oder den Vertrag ganz oder teilweise ohne Haftung zu kündigen.

Terrorismus ist eine gegen die Öffentlichkeit gerichtete rechtswidrige Handlung - z.B. eine Gewalttat oder gefährliche Verbreitung biologischer oder chemischer Stoffe, die mit dem Ziel der Beeinflussung politischer, religiöser oder sonstiger ideologischer Einrichtungen oder der Verbreitung von Angst erfolgt.

Dauern die in Absatz 13.1 genannten Bedingungen länger als 60 Tage an, kann jede Vertragspartei das Abkommen kündigen, ohne dafür haftbar gemacht werden zu können.

Vermarktung

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist NC berechtigt, in seinem Marketing, einschließlich auf seiner Website, anzugeben, dass NC Produkte an den Kunden geliefert hat, einschließlich einer kurzen Fallgeschichte und der Verwendung des Logos des Kunden. Das Marketing muss dem Kunden gegenüber fair sein.

Exportbeschränkungen

Der Kunde ist sich bewusst, dass bestimmte Produkte, Software und Technologie nationalen und internationalen Exportbeschränkungen unterliegen können und daher nicht in bestimmte Länder reexportiert oder importiert werden dürfen, und ist verpflichtet, sich in allen Fällen, in denen eine Lieferung exportiert, reexportiert oder anderweitig außerhalb Dänemarks verwendet wird, mit diesen Vorschriften vertraut zu machen.

Der Kunde darf von NC gelieferte Produkte, Software oder Technologie ohne vorherige Genehmigung des Herstellers oder der zuständigen Behörden weder direkt noch indirekt in ein Land exportieren, reexportieren oder weiterverteilen, das einem US-Handelsembargo unterliegt, oder an eine Person/Bürger oder ein Land oder an eine Person oder Einzelperson, die auf der vom US-Handelsministerium geführten "Entity List" oder "Denied Persons List" oder der vom US-Finanzministerium geführten "Specifically Designated Nationals and Blocked Persons"-Liste oder ähnlichen europäischen oder lokalen Rechtsvorschriften aufgeführt ist.

Darüber hinaus dürfen keine von NC bereitgestellten Produkte, Software oder Technologien an Personen exportiert, reexportiert oder weiterverteilt werden, die an Aktivitäten im Zusammenhang mit Massenvernichtungswaffen beteiligt sind.  Diese Aktivitäten umfassen, sind aber nicht beschränkt auf, Aktivitäten im Zusammenhang mit (1) Entwurf, Entwicklung, Herstellung oder Verwendung von Kernmaterial, Kernanlagen oder Kernwaffen; (2) Entwurf, Entwicklung, Herstellung oder Verwendung von Raketen oder Unterstützung von Raketenprojekten; und (3) Entwurf, Entwicklung, Herstellung oder Verwendung von chemischen oder biologischen Waffen.

Der Kunde stellt NC ohne Einschränkung von allen Folgen eines Verstoßes des Kunden gegen die Bestimmungen dieser Ziffer 15 frei, einschließlich der Zahlung von Bußgeldern und Schadensersatz, die NC aufgrund des Verstoßes auferlegt werden können. Darüber hinaus hat der Kunde Schadensersatz nach den allgemeinen Regeln des dänischen Rechts zu leisten, wobei die Parteien vereinbaren, dass der Verlust von Goodwill, der Verbrauch von interner Zeit bei NC und etwaige Bußgelder in diesem Zusammenhang als direkte Schäden gelten.

Rechtsstreitigkeiten

Auf Streitigkeiten zwischen den Parteien, die nicht gütlich beigelegt werden können, ist dänisches Recht anzuwenden. Die Kollisionsnorm umfasst keine Regeln des internationalen Privatrechts oder andere Regeln, die zur Anwendung eines anderen Rechts als des dänischen Rechts führen.

Alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag entstehen, einschließlich Streitigkeiten über das Bestehen oder die Gültigkeit des Vertrages, werden zunächst dem Schiedsinstitut zur Schlichtung vorgelegt, und zwar nach den vom Schiedsinstitut erlassenen Regeln für die Schlichtung. Wird die Schlichtung abgebrochen, ohne dass die Streitigkeit beigelegt wird, so wird die Streitigkeit durch ein Schiedsverfahren beim Schiedsinstitut gemäß der vom Schiedsinstitut erlassenen Schiedsordnung endgültig entschieden."

Das Schiedsgericht besteht aus einem Schiedsrichter.

Der Ort des Schiedsverfahrens ist Nørresundby.

Ungeachtet des Vorstehenden ist NC berechtigt, eine Klage, einschließlich einer Klage wegen Nichtzahlung, vor dem Gericht des Bezirks zu erheben, in dem der Kunde seinen Geschäftssitz hat.

 

TEIL II: BEDINGUNGEN FÜR BERATUNGS- UND KONSULTATIONSDIENSTLEISTUNGEN

Ergänzend zu TEIL I gilt für Beratungs- und Consultingleistungen Folgendes (zusätzliche Bestimmungen):

NC erbringt Beratungsleistungen im Zusammenhang mit seinen Lieferungen nur, wenn dies in einem gesonderten Vertrag über die Erbringung von Beratungsleistungen geregelt ist, in dem der Umfang der Leistungen, die Preise und die Liefertermine festgelegt sind.

Sofern ein solcher Vertrag nicht vorsieht, dass NC ein bestimmtes Ergebnis zu liefern hat, erbringt NC seine Leistungen nur in Form von Arbeitsstunden. In diesen Fällen hat NC Anspruch auf seine Vergütung, sobald die Arbeitsstunden erbracht wurden.

NC ist nicht für eine Rechtsberatung verantwortlich und der Auftraggeber wird aufgefordert, in jedem Fall selbst zu prüfen, ob die von NC aufgezeigten Lösungen in der gelieferten Form vom Auftraggeber rechtlich verwendet werden können oder sollten.

Die Vergütung von NC

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, berechnet NC seine Vergütung für seine Beratungsleistungen auf der Grundlage des Zeitaufwands zu den für die betreffende Beratungskategorie üblichen Stundensätzen von NC oder zu dem von NC für die betreffende Leistung üblicherweise berechneten Preis.

Auslagen

NC hat zusätzlich zu seiner Vergütung Anspruch auf Erstattung aller nachgewiesenen und angemessenen Auslagen, die NC im Zusammenhang mit der Erfüllung der Aufgaben für den Auftraggeber entstanden sind, einschließlich Reise- und Transportkosten, Verpflegung, Miete von Räumlichkeiten Dritter usw.

Garantiert

Die Beratungsleistungen von NC werden von NC selbst, einschließlich der Unterauftragnehmer von NC, erbracht und verletzen nach Kenntnis von NC keine Rechte Dritter.

Die Beratungsleistungen von NC werden von qualifiziertem Personal erbracht.

NC gibt keine weiteren Garantien

Erbringung von Dienstleistungen

Wird eine Beratungsleistung nicht als Leistungsverpflichtung vereinbart, so gilt der Aufwand als erbracht, da der NC Zeit für die Leistung verbraucht.

Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund von Umständen beim Kunden, ist NC berechtigt, die Leistungserbringung in dem Umfang zu verschieben, den NC für erforderlich hält. Kann NC aufgrund der Verzögerung durch den Kunden keine Ressourcen einsetzen, so hat der Kunde die zur Verfügung gestellten Ressourcen zum jeweils gültigen Stundensatz zu bezahlen. NC ist jedoch verpflichtet, sich nach Kräften zu bemühen, die Ressourcen mit Arbeiten für Dritte zu beschäftigen.

Änderungen am System des Auftraggebers

Nimmt der Auftraggeber ohne vorherige Absprache mit NC Änderungen an seinem System vor oder verlangt er Änderungen, die sich auf die Leistungen von NC auswirken, so ist NC berechtigt, ab dem Zeitpunkt der Änderungen eine Befreiung von den vereinbarten Terminen und ab demselben Zeitpunkt eine Erhöhung ihrer Vergütung zu verlangen, wenn die Änderungen zu einem Mehraufwand für NC führen.